Spezialkurs Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5- t nach §- 57a KFG - periodische Weiterbildung
Durchgeführt von WIFI Burgenland
Beschreibung
Der Spezialkurs zu Bremsanlagen für Fahrzeuge über 35 Tonnen nach § 57a KFG ist eine unverzichtbare Schulung für alle, die in der Kfz-Branche tätig sind und ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand halten wollen. Dieser Kurs bietet Dir die Möglichkeit, Dein Fachwissen über die rechtlichen und technischen Anforderungen an Bremsanlagen für schwere Fahrzeuge zu erweitern und sicherzustellen, dass Du die notwendigen Qualifikationen für die Durchführung von § 57a-Prüfungen besitzt. Der Kurs umfasst 36 Stunden intensives Lernen, in denen Du die aktuelle Version des Mängelkatalogs ausführlich kennenlernst. Du erhältst umfassende Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technischen Anforderungen, die für die Begutachtung von Fahrzeugen über 35 Tonnen relevant sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Anwendung des erlernten Wissens, sodass Du nach Abschluss des Kurses in der Lage bist, fehlerfreie Begutachtungen durchzuführen und die entsprechenden Prüfbögen sowie Plaketten auszustellen. Dabei wird auch die Nutzung des EBV-Programms am PC behandelt, was Dir die Dokumentation und Verwaltung Deiner Prüfungen erleichtert. Die Zielgruppe dieses Kurses sind Personen mit einer abgeschlossenen Lehrabschlussprüfung als Kfz-Techniker sowie einem Praxisnachweis über mindestens zwei Jahre Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen. Auch Meisterprüfungszeugnisse als Kfz-Techniker sowie Abschlüsse in Maschinenbau oder an technischen Universitäten sind Voraussetzung für die Teilnahme. Dieser Kurs ist besonders wichtig für alle, die ihre 57a-Ermächtigung aufrechterhalten möchten, da alle drei Jahre eine gesetzlich verpflichtende Weiterbildung erforderlich ist. Im Rahmen des Kurses wirst Du nicht nur die gesetzlichen Vorgaben kennenlernen, sondern auch praxisnahe Beispiele zur Anwendung der neuen Richtlinien erarbeiten. Die Schulungsinhalte sind gesetzlich festgelegt und erfordern eine Anwesenheit von 100%. Das bedeutet, dass Du aktiv am Unterricht teilnehmen musst, um die Ermächtigung zur Durchführung von 57a-Prüfungen zu erhalten. Bitte bringe Deinen 57a-Ausweis und, wenn möglich, den aktuellen Mängelkatalog mit. Dieser Spezialkurs ist nicht nur eine Pflichtveranstaltung, sondern auch eine hervorragende Gelegenheit, Deine Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern. Du wirst in der Lage sein, die neuesten technischen Entwicklungen und rechtlichen Änderungen zu verstehen und anzuwenden. Dies ist entscheidend für Deine berufliche Weiterentwicklung und für die Qualität der Prüfungen, die Du durchführen wirst. Der Kurs ist so gestaltet, dass er Dir nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern auch praktische Fähigkeiten, die Du direkt in Deinem Arbeitsalltag anwenden kannst. Nutze diese Chance, um Dich weiterzubilden und Deine Karriere in der Kfz-Branche voranzutreiben. Melde Dich jetzt an und sichere Dir Deinen Platz in diesem essentiellen Spezialkurs zu Bremsanlagen für Fahrzeuge über 35 Tonnen.
Tags
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Kurs Details
Der Kurs richtet sich an Kfz-Techniker mit einer abgeschlossenen Lehrabschlussprüfung, die mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Unternehmen gesammelt haben. Auch Meistertechniker und Absolventen technischer Studiengänge sind herzlich willkommen.
Der Kurs behandelt die gesetzlichen Vorgaben und technischen Anforderungen für die Durchführung von § 57a-Prüfungen an Fahrzeugen über 35 Tonnen. Dies umfasst die Überprüfung von Bremsanlagen, die Beurteilung der Verkehrssicherheit und die Ausstellung von Prüfberichten und Plaketten. Die Schulung ist eine Voraussetzung, um die Ermächtigung zur Durchführung dieser Prüfungen zu erlangen oder aufrechtzuerhalten.
- Was sind die wichtigsten Punkte im aktuellen Mängelkatalog für Bremsanlagen?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Durchführung von § 57a-Prüfungen relevant?
- Wie nutzt man das EBV-Programm zur Dokumentation von Prüfungen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an diesem Kurs teilzunehmen?
- Wie oft muss die periodische Weiterbildung für die 57a-Ermächtigung absolviert werden?
- Welche Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich?
- Was passiert, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig sind?
- Welche technischen Neuerungen sind in der letzten Version des Mängelkatalogs enthalten?
- Wie wird die Anwesenheitspflicht im Kurs kontrolliert?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn man die Weiterbildung nicht innerhalb von drei Jahren absolviert?